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Komunal

Die Prüffristen zur Überprüfung von kommunalen Anlagen sind in den Vorschriften der zuständigen Unfallkasse (GUV) aufgeführt. Generell ist eine Anlagenüberprüfung nach GUV-V A2 (3) alle 4 Jahre und eine Geräteüberprüfung alle 6-24 Monate notwendig.

Ihre zuständige Unfallkasse:

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